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Wenn ein Schneidezahn unglücklicherweise verloren geht und die Nachbarzähne für die Überbrückung der Lücke nicht herangezogen werden sollen, gibt es heute die Möglichkeit, mit Hilfe einer künstlichen Zahnwurzel, dem sog. Implantat den fehlenden Zahn kosmetisch perfekt zu ersetzen.
Auch wenn im hinteren Bereich des Kiefers mehrere Zähne fehlen oder der Halt einer herausnehmbaren Zahnprothese aus anatomischen Gründen extrem eingeschränkt ist, kann mit Hilfe eines oder mehrerer
Implantate eine festsitzende Konstruktion ermöglicht werden oder der Halt einer herausnehmbaren Arbeit wesentlich verbessert werden. So werden dem Patienten mehr Sicherheit, Komfort und Ästhetik
garantiert. Besonders älteren Menschen, die Probleme mit dem Sitz ihrer totalen Prothese haben, kann mit Implantaten ein fester Biss und damit mehr Lebensqualität zurückgegeben werden.
Für die Versorgung mit Implantaten arbeiten wir mit mehreren erfahrenen Fachzahnärzten (sogenannten Oralchirurgen) vor Ort zusammen – fragen Sie nach!
Nicht jeder Patient für eine Implantation geeignet. Gesundes Zahnfleisch und ein gesunder, stabiler Kieferknochen sind wichtige Voraussetzungen. Bei Diabetikern und bei Patienten mit
Blutgerinnungsstörungen, bestimmten Leber- und Schilddrüsenerkrankungen kommen Implantate nur in Ausnahmefällen in Frage.
Das Einbringen der Implantate in den Kiefer kann im Normalfall ambulant in der Praxis des Oralchirurgen erfolgen. Der Eingriff kann unter örtlicher Betäubung vorgenommen werden, eine Vollnarkose ist
nur in Ausnahmefällen erforderlich. Das moderne High-Tech-lmplantat aus Titan ist dann etwa nach drei bis fünf Monaten belastbar und kann durch die geplante Krone oder Brücke vervollständigt
werden.
Die durchschnittliche Haltbarkeit eines Implantats liegt bei acht bis zehn Jahren. Unter günstigen Gegebenheiten kann es jedoch viel länger funktionsfähig bleiben.
Die Kosten für ein solches Implantat liegen je nach Schwierigkeit zwischen 1.000,- und 2000,- Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für den geplanten Zahnersatz.
Implantate und der implantatgetragene Zahnersatz sind Behandlungen, die von gesetzlichen Krankenversicherungen bezuschusst werden. Die Höhe des Zuschusses ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.
Private Krankenversicherungen erstatten je nach Vertrag bis zu 100 Prozent der Kosten.